Gründung – 1978
Bereits im Jahr 1978 wird durch eine Bund-Länder-Vereinbarung die Arbeit von Bundesarchiv, Stiftung Deutscher Kinemathek und Deutschen Institut für Filmkunde koordiniert. Alle drei Einrichtungen arbeiten überregional und sind unabhängig voneinander mit Filmarchivierung und kinemathekarischer Auswertung befasst.
Fortsetzung – 2005
Anläßlich des Übergangs der Trägerschaft für die Stiftung Deutsche Kinemathek vom Land Berlin auf die Bundesrepublik Deutschland wird eine neue Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die die bisherige Aufgabenteilung fortsetzt.
Aufgabenteilung
Alle drei Einrichtungen erfüllen die Funktion einer zentralen deutschen Kinemathek und eines Filmarchivs gemeinsam.
Das Bundesarchiv als das zentrale deutsche Filmarchiv archiviert die deutsche Filmproduktion und macht das deutsche Filmerbe durch konservatorische Sicherung, Erschließung und Bereitstellung für die Öffentlichkeit nutzbar.
Deutsche Kinemathek-Museum für Film und Fernsehen und Deutsches Filminstitut konzentrieren sich auf die Vermittlung lebendiger Filmkultur und historischen Fachwissens.
Formen der Zusammenarbeit
Der Koordinierungsrat unter dem Vorsitz der Stiftung Deutsche Kinemathek trifft sich zweimal jährlich.
An den Sitzungen nehmen sowohl die Trägerinstitutionen der Mitglieder teil wie kooptierte Sachverständige und Gäste.
In zusätzlichen Arbeitsgruppen wird unter Beteiligung aller projektorientiert gearbeitet.
Mitglieder:
Bundesarchiv-Filmarchiv, Berlin
Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen, Berlin
Deutsches Filminstitut – DIF / Deutsches Filmmuseum, Frankfurt am Main
CineGraph, Hamburg
Filmmuseum Düsseldorf
Filmmuseum München
Filmmuseum Potsdam
Haus des Dokumentarfilms, Stuttgart
Goethe-Institut
Gäste:
DEFA-Stiftung, Berlin
Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, Wiesbaden
Website Kinematheksverbund:
https://www.kinematheksverbund.de/